Es besteht keine Möglichkeit für einen Vollkassaplatz.
Sie können bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse um eine Teilkostenrefundierung ansuchen, ein Selbstbehalt muss jedoch von Ihnen bezahlt werden. Private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten zur Gänze. Für weitere Informationen bezüglich Honorar stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Zielgruppen
Erwachsene und ältere Jugendliche
Einzelsettings
Absageregelung
Bei Terminen, die am selben Tag abgesagt werden, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich geregelten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG). Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der PatientInnen und ist Basis für die therapeutische Vertrauensbeziehung. Sie kann lediglich in besonderen Fällen der akuten Fremd- oder Selbstgefährdung aufgehoben werden.
In bestimmten Fällen können Therapieeinheiten auch online oder telefonisch abgehalten werden.