Praxis Mag. Birgit Stidl

Psychotherapeutin

Honorar

Es besteht keine Möglichkeit für einen Vollkassaplatz.

Sie können bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse um eine Teilkostenrefundierung ansuchen, ein Selbstbehalt muss jedoch von Ihnen bezahlt werden. Private Zusatzkrankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten zur Gänze. Für weitere Informationen bezüglich Honorar stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Zielgruppen

Erwachsene und ältere Jugendliche

Einzelsettings

Absageregelung

Bei Terminen, die am selben Tag abgesagt werden, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt.

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin  unterliege ich der gesetzlich geregelten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG). Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der PatientInnen und ist Basis für die therapeutische Vertrauensbeziehung. Sie kann lediglich in besonderen Fällen der akuten Fremd- oder Selbstgefährdung aufgehoben werden.

In bestimmten Fällen können Therapieeinheiten auch online oder telefonisch abgehalten werden.

Bei Fragen stehe ich gerne zu Verfügung!