Termine können bis spätestens 24 Stunden vorab kostenfrei abgesagt werden. Danach wird das volle Honorar für die Einheit in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der gesetzlich geregelten absoluten Verschwiegenheitspflicht (§ 15 PthG). Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der PatientInnen und ist Basis für die therapeutische Vertrauensbeziehung. Sie kann lediglich in besonderen Fällen der akuten Fremd- oder Selbstgefährdung aufgehoben werden.
Psychotherapie in Ausbildung unter Supervision
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass man die Berechtigung und Befähigung erlangt hat, eigenständig mit PatientInnen arbeiten zu dürfen. Dieses Arbeiten wird in regelmäßiger Supervision durch LehrtherapeutInnen begleitet.
In bestimmten Fällen können Therapieeinheiten auch online oder telefonisch abgehalten werden.